Unsere betreuten Intensivpflege-Wohngemeinschaften sind eine qualifizierte Alternative zur Versorgung in einer stationären Einrichtung und der klassischen häuslichen Versorgung beatmungspflichtiger Menschen. In eigenen, individuell gestalteten Räumen kann eine familiäre Bindung zum Pflegepersonal aufgebaut werden.
Alle Leistungen
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden zum größten Teil von der Krankenkasse getragen. (SGB V, § 37.) Wir unterstützen Sie gerne bei der Überleitung in eine unserer qualifizierten Intensivpflege-Wohngemeinschaften.
- Betreuung von Wachkomapatienten
- Betreuung von beatmungspflichtigen Patienten
- Palliative Care
- Zwei Wohngemeinschaften mit jeweils 6 Betten
- permanente Anwesenheit durch Fachpersonal
- Ergotherapeutische Behandlung
- zentrale Lage am Großen Garten
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Beatmungs-WG?
Die Versorgung schwerstpflegebedürtiger ist in vielen Fällen zu Hause nicht mehr möglich. Eine Alternative sind Beatmungs-Wohngemeinschaften. Die medizinische Weiterbehandlung wird ambulant durch die umliegenden Ärzte gewährleistet. Rund um die Uhr sind qualifizierte Pflegekräfte zum Erbringen der intensivpflegerischen Leistungen anwesend. Therapien und Beschäftigungen ergänzen den Tagesablauf der hier wohnenden Menschen.
Was sind Beatmungspatienten?
Als Beatmungspatient bezeichnet man Menschen, die durch eine zeitweilige oder bleibende Störung des Nervensystems oder der Atemmuskulatur eine eingeschränkte Eigenatmung haben.
Was ist außerklinische Intensivpflege?
Außerklinische Intensivpflege ist die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen im Kinder- und Erwachsenenalter mit lebensbedrohlicher Erkrankung außerhalb einer Klinik. Die Menschen sind beatmet oder müssen häufig über eine Trachealkanüle abgesaugt werden.
Warum ist eine WG kein Heim?
Wohngemeinschaften sind üblicherweise in großen, geräumigen Wohnungen eingerichtet. In unseren WGs wohnen jeweils 6 Bewohner. Oftmals haben sie einen vergleichbaren Pflegebedarf. In einer WG schließen die Bewohner zwei getrennte Verträge. Einen Mietvertrag für das Zimmer, das sie bewohnen und einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst, der die Betreuung gewährleistet.