- Ambulante Pflege
- Stationäre Pflege
- Intensivpflege
- Betreutes Wohnen
- Pflege WG
- Palliative Care
Wir sind da, wo Sie uns brauchen
Ambulante Pflege
Zuhause sein bedeutet Geborgenheit, Sicherheit und Wohlbefinden. Es ist der Ort, wo schöne Erinnerungen den Raum erfüllen. Manchmal wird es zu einem Privileg, an diesem vertrautem Ort leben zu können.




Auf einen Blick
Alle Leistungen
Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem Pflegebedarf. Unsere Leistungen als ambulanter Pflegedienst sind von allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
- Behandlungspflege
- Grundpflege
- häusliche Betreuung
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Heimbeatmungspflege (24h)
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Betreuung onkologischer Patienten
- Kinderpflege und -betreuung
- enterale und parenterale Ernährung
- Stoma- und Tracheostomaversorgung
- moderne Wundversorgung
- Versorgung demenzkranker Patienten
Ambulante Pflege
Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Ambulante Pflege?
Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird.
Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung verbleiben können. Dazu besuchen wir den Patienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause. Erbracht werden die jeweils verordneten Pflege-, Untersuchungs- und Behandlungsleistungen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen.
Was bedeutet “pflegebedürftig” ?
Pflegebedürftig ist eine Person, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch Dritte angewiesen ist.
Was hat es mit dem Pflegegrad auf sich?
Pflegegrade sind Einstufungen, die die individuellen Beinträchtigungen wiedergeben, unabhägig davon, ob diese körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind. Grundlegend ist dabei das neue Pflegebedürftigkeitsprinzip (seit 1.Januar 2017). Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in der Pflegeversicherung, die sich wie folgt aufteilen:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Im Rahmen einer Prüfung des MDK, des „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, wird der Patient begutachtet.
Ist es möglich, dass meine Angehörigen auch gepflegt werden, wenn ich im Urlaub bin?
Ja, die Pflegekassen übernehmen jeweils 4 Wochen stationäre Kurzzeitzeitpflege und 4 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr. Im Rahmen der Verhinderungspflege kann unter bestimmten Umständen auch eine Urlaubsbegleitung finanziert werden. Je nach Kapazität kann die Verhinderungspflege auch im stationären Bereich geleistet werden.
Zahlt die Versicherung die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes?
Die Pflegeversicherung zahlt die Sachleistungen für die entsprechende Leistungserbringung bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades.
In welchem Einzugsgebiet erbringt ASKIR die ambulante Pflege?
Wir erbringen unsere ambulanten Pflegeleistungen im Großraum Dresden.