Die Ausbildungsdauer beträgt 3. Jahre. Diese bestehen aus Theorieunterricht, praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Nach der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung sowie auch eine praktische Prüfung.
Nach 3 Jahren Ausbildung ohne Spezialisierung erlangt man den Namen „staatlich geprüfte(r) Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“. Jedoch hat man im letzten Drittel der Ausbildung die Möglichkeit sich zu spezialisieren, entweder zur „Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger“ oder zur „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“.
In der Ausbildung zur Pflegefachkraft gehst du in einem Dreischichtsystem arbeiten, deine Wochenarbeitszeit beträgt 40std. Ebenso zählt Wochenend – sowie Feiertagsarbeit dazu.