Altersgerechtes Wohnen

Stationäre Pflege

Ein Umzug in die stationäre Pflege bietet Patienten, die sich nicht mehr allein versorgen können, Chancen und Perspektiven.

In unseren Einrichtungen in Dresden fokussieren wir uns in den jeweiligen Bereichen auf unterschiedliche Pflegebedürfnisse. So entsteht eine besondere Angebots- und Veranstaltungsvielfalt, die über eine standardisierte Pflege hinausreicht. Wir achten den persönlichen Lebensrhythmus der uns anvertrauten Menschen. So bewahren wir unseren Bewohnern und Bewohnerinnen ein wertvolles Stück Selbstbestimmtheit. Mit gebündelten Pflegeangeboten schaffen vertraute Pflegekräfte Sicherheit, kurze Wege und Transparenz.

Sie möchten noch mehr Informationen zur unseren Leistungen im Bereich der stationären Pflege bei ASKIR? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

PARALIVING
Pflege für junge Menschen
Winterbergstraße 26
01277 Dresden

ZILLE-HAUS
Stationäre Pflege
Heinrich-Zille-Straße 9
01219 Dresden

Auf einen Blick

Alle Leistungen

Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem Pflegebedarf und stellen Ihnen unsere Einrichtungen und Verfügbarkeiten im Detail vor.

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Pflege für junge Menschen
  • Geriatrische Pflege
  • Aktivierende Pflege
  • Veranstaltungen und Ausflüge
Stationäre Pflege

Unsere Einrichtungen in Dresden

ASKIR Zille-Haus
Zille-Haus

Heinrich-Zille-Straße 9

ASKIR paraLiving
Paraliving

Winterbergstraße 29

Stationäre Pflege

Häufig gestellte Fragen

Pflegerin im Zille-Haus

Wie werden die PatientInnen medizinisch betreut?

Jeder Patient hat das freie Wahlrecht zur ärztlichen Behandlung und wird in der Regel von seinem langjährigen Hausarzt in unseren Einrichtungen weiterbetreut. Ungeachtet dessen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten der Bereiche Allgemeinmedizin, Urologie, HNO, Chirurgie, Zahnheilkunde und Neurologie. Im Bedarfsfall stellen wir den Kontakt zu den Facharztbereichen her, um notwendige ärztliche Verordnungen zu bewirken. 

Kann ich spezielle Therapien bzw. kosmetische Behandlungen in den Einrichtungen erhalten?

Wir haben seit vielen Jahren bestehende Kooperationen mit externen Anbietern der Physio-, Ergo- und Logopädie. Sämtliche von einem Arzt verordneten Behandlungen können somit in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen können auch eigene Therapeuten für eine Behandlung in unsere Einrichtung kommen. Weiterhin können wir Friseurleistungen, und Leistungen der Hand- und Fußpflege an unsere Kooperationspartner vermitteln. 

Kann ich eigene Möbel oder andere private Dinge (wie z. B. meine Musikanlage) in die stationären Einrichtungen mitbringen?

Unsere Zimmer sind standardmäßig mit Möbeln (Pflegebett, Nachtschrank, Tisch, Stühle, Schränke) eingerichtet. Da wir unseren Bewohnern ihr neues Zuhause aber so häuslich wie möglich gestalten wollen, können nach Absprache persönliche Dinge mitgebracht werden. So erreichen wir, dass sich unsere Bewohner schneller eingewöhnen und für jeden einzelnen ein individuelles Wohnumfeld geschaffen wird. 

Gibt es in den Einrichtungen Besuchszeiten

Nein, prinzipiell können unsere Bewohner von Ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu jeder Zeit besucht werden. Wir bitten allerdings die speziellen Ruhezeiten (Mittags- und Nachtruhe) unserer Bewohner zu beachten. 

Gibt es Anträge oder Formulare für die Anmeldung eines stationären Pflegeplatzes?

Nein, es gibt keine Antragsformulare in unseren Einrichtungen. Aufnahmeanfragen können via E-Mail, telefonisch oder persönlich in der jeweiligen Einrichtung gestellt werden. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner sind auf unserer Homepage veröffentlicht. 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit mein Angehöriger als intensivpflichtiger Patient eingestuft wird?

Im Fachjargon gesprochen, muss ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege vorhanden sein. Eine schwere Pflegebedürftigkeit reicht für einen Leistungsanspruch des Versicherten auf Intensivpflegeleistung nicht aus. In der Regel besteht ein Leistungsanspruch, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung unerwartet und zu jeder Tages- und Nachtzeit eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann, die einer sofortigen Intervention durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bedarf, wie z. B. bei einem beatmungspflichtigen Patienten. 

Wie werden die Bewohner in den stationären Einrichtungen beschäftigt?

Die tagesstrukturierenden Maßnahmen werden in den Einrichtungen von unseren Ergotherapeuten und den Alltagsbegleitern organisiert. In Einzel- oder Gruppenangeboten wird auf die Besonderheiten der Bewohner eingegangen. Diese Angebote sind sehr vielfältig und saisonal unterschiedlich, so werden z. B. auch regelmäßig Ausflüge ins Umland organisiert. 

Wie ist die Essenversorgung im stationären Bereich?

Wir kochen unsere Mittagsmahlzeit für die Bewohner unserer Einrichtungen zentral im ASKIR® paraLIVING. Täglich stehen mindestens zwei Wahlessen in verschiedenen Kostformen zur Verfügung. Die anderen Mahlzeiten werden individuell in jedem Haus von unseren Mitarbeitern frisch zubereitet. Gern berücksichtigen wir auch individuelle Speisewünsche. 

Gibt es in unseren Einrichtungen Kurzzeitpflegeplätze?

Ja, wir bieten bei freien Bettenkapazitäten Kurzzeitpflegeleistungen in den stationären Einrichtungen an. Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege können auch im ambulanten Bereich erbracht werden. 

Wer übernimmt die Kosten, wenn ich den Heimplatz nicht allein bezahlen kann?

Beim zuständigen Sozialhilfeträger kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. 

Trägt die Pflegekasse die gesamten Kosten für den Pflegeplatz?

Nein, der Bewohner hat immer mit einem Selbstkostenanteil zu rechnen. Die Höhe des Eigenanteils ist in den Einrichtungen unterschiedlich, allerdings unabhängig vom Pflegegrad. Bei anerkannter Sozialhilfebedürftigkeit werden auf Antrag die ungedeckten Heimkosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen 

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