Stationäre Pflege
Altersgerecht Wohnen
Einrichtungen
Ein Umzug in die stationäre Pflege bietet Patienten, die sich nicht mehr allein versorgen können, Chancen und Perspektiven.
Stationäre Pflege
Unsere Leistungen
auf einen Blick
Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem Pflegebedarf. Unsere Leistungen als ambulantes und stationäres Pflegeunternehmen sind von allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.
- Vollstationäre Pflege
- Intensivpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Geriatrische Pflege
- Aktivierende Pflege
- Pflege für junge Menschen
- Ausflüge
- Veranstaltungen
Fragen und Antworten
Gibt es Anmeldeformulare für die stationären Pflegeplätze?
Nein, es gibt keine Antragsformulare in unseren Einrichtungen. Aufnahmeanfragen können via E-Mail, telefonisch oder persönlich in der jeweiligen Einrichtung gestellt werden. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner sind auf unserer Homepage veröffentlicht.
Wie werden die Patienten medizinisch betreut?
Jeder Patient hat das freie Wahlrecht zur ärztlichen Behandlung und wird in der Regel von seinem langjährigen Hausarzt in unseren Einrichtungen weiterbetreut. Ungeachtet dessen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten der Bereiche Allgemeinmedizin, Urologie, HNO, Chirurgie, Zahnheilkunde und Neurologie. Im Bedarfsfall stellen wir den Kontakt zu den Facharztbereichen her, um notwendige ärztliche Verordnungen zu bewirken.
Wie werden die Bewohner beschäftigt?
Die tagesstrukturierenden Maßnahmen werden in den Einrichtungen von unseren Ergotherapeuten und den Alltagsbegleitern organisiert. In Einzel- oder Gruppenangeboten wird auf die Besonderheiten der Bewohner eingegangen. Diese Angebote sind sehr vielfältig und saisonal unterschiedlich, so werden z. B. auch regelmäßig Ausflüge ins Umland organisiert.
Kann ich spezielle Therapien in den Einrichtungen erhalten?
Wir haben seit vielen Jahren bestehende Kooperationen mit externen Anbietern der Physio-, Ergo- und Logopädie. Sämtliche von einem Arzt verordneten Behandlungen können somit in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen können auch eigene Therapeuten für eine Behandlung in unsere Einrichtung kommen. Weiterhin können wir Friseurleistungen, und Leistungen der Hand- und Fußpflege an unsere Kooperationspartner vermitteln.
Kann ich eigene Möbel in die Einrichtungen mitbringen?
Unsere Zimmer sind standardmäßig mit Möbeln (Pflegebett, Nachtschrank, Tisch, Stühle, Schränke) eingerichtet. Da wir unseren Bewohnern ihr neues Zuhause aber so häuslich wie möglich gestalten wollen, können nach Absprache persönliche Dinge mitgebracht werden. So erreichen wir, dass sich unsere Bewohner schneller eingewöhnen und für jeden einzelnen ein individuelles Wohnumfeld geschaffen wird.
Gibt es in den Einrichtungen Besuchszeiten?
Nein, prinzipiell können unsere Bewohner von Ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu jeder Zeit besucht werden. Wir bitten allerdings die speziellen Ruhezeiten (Mittags- und Nachtruhe) unserer Bewohner zu beachten.
Wie ist die Essenversorgung im stationären Bereich?
Wir kochen unsere Mittagsmahlzeit für die Bewohner unserer Einrichtungen zentral im ASKIR® paraLIVING. Täglich stehen mindestens zwei Wahlessen in verschiedenen Kostformen zur Verfügung. Die anderen Mahlzeiten werden individuell in jedem Haus von unseren Mitarbeitern frisch zubereitet. Gern berücksichtigen wir auch individuelle Speisewünsche.
Trägt die Pflegekasse die gesamten Kosten für den Pflegeplatz?
Nein, der Bewohner hat immer mit einem Selbstkostenanteil zu rechnen. Die Höhe des Eigenanteils ist in den Einrichtungen unterschiedlich, allerdings unabhängig vom Pflegegrad. Bei anerkannter Sozialhilfebedürftigkeit werden auf Antrag die ungedeckten Heimkosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Wer übernimmt die Kosten, falls ich den Platz nicht zahlen kann?
Beim zuständigen Sozialhilfeträger kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden.
Gibt es in unseren Einrichtungen Kurzzeitpflegeplätze?
Ja, wir bieten bei freien Bettenkapazitäten Kurzzeitpflegeleistungen in den stationären Einrichtungen an. Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege können auch im ambulanten Bereich erbracht werden.
Ab wann wird mein Angehöriger als intensivpflichtig eingestuft?
Im Fachjargon gesprochen, muss ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege vorhanden sein. Eine schwere Pflegebedürftigkeit reicht für einen Leistungsanspruch des Versicherten auf Intensivpflegeleistung nicht aus. In der Regel besteht ein Leistungsanspruch, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung unerwartet und zu jeder Tages- und Nachtzeit eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann, die einer sofortigen Intervention durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft bedarf, wie z. B. bei einem beatmungspflichtigen Patienten.
Kontakt
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
ASKIR®-Verwaltung
An der Pikardie 10
01277 Dresden
E-Mail: info@askir.de
Telefon: 0351 43 610 310
Fax: 0351 43 610 319