Barrierefreiheitserklärung
nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.askir.de.
Für uns als Pflegeunternehmen ist ein barrierearmer Zugang zu Informationen besonders wichtig. Auch wenn wir nicht zu den Unternehmen gehören, die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, möchten wir einen Beitrag zu mehr digitaler Teilhabe leisten.
Wir verfolgen das Ziel, unsere Website und digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen unabhängig von Einschränkungen nutzbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist derzeit größtenteils barrierearm. Sie erfüllt einige Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der EN 301 549.
Diese Erklärung wurde am 11. September 2025 erstellt. Die Bewertung der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung sowie stichprobenartige Prüfungen mit automatisierten Testwerkzeugen und manuellen Tests.
Bisher umgesetzte Maßnahmen
Wir haben bereits folgende Schritte unternommen, um die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern:
- Hohe Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Großzügige, gut skalierbare Schriftgrößen
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
- Alternativtexte für viele Bilder
- Kurze, einfache und verständliche Texte
Weitere Maßnahmen
Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant.
Wir überprüfen jedoch regelmäßig, ob Anpassungen erforderlich sind, und werden unsere Website bei Bedarf entsprechend anpassen.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
ASKIR GmbH & Co. KG
Telefon: 0351 43 61 03 10
Fax: 0351 43 61 03 19
E-Mail: info@askir.de